Angebote

Angebote


Die Angebote des Vereins werden individuell auf die Bedürfnisse der am Jugendgerichtsverfahren Beteiligten abgestimmt. Wir bieten im Auftrag des Landkreises ambulante Angebote im Rahmen von Betreuungsweisungen und betreuten gemeinnützigen Arbeitsleisungen (§ 10 Jugendgerichtsgesetz) an.

Unsere Arbeit wird immer auf den einzelnen Jugendlichen individuell abgestimmt und basiert oft auf dem handlungs- und erlebnisorientierten Ansatz. Hierbei wird von den Bedürfnissen der Jugendlichen nach Spannung, Abenteuer, Auseinandersetzung, psychischer und physischer Belastung ausgegangen.

Durch den handlungs- und erlebnisorientierten Ansatz sollen unvorhergesehene Hindernisse, Konflikt- und Drucksituationen, gemeinsam erlebt und bewältigt werden um Handlungsalternativen zu schaffen. 


Soziale Gruppenarbeit

Soziale Trainingskurse

Soziale Gruppenarbeit / Sozialer Trainingskurs haben das vorrangige Ziel, junge Menschen zu befähigen, mit schwierigen Lebenssituationen angemessen umzugehen.

Unsere  Arbeit basiert auf  dem handlungs- und erlebnisorientierten Ansatz. Hierbei wird von den Bedürfnissen der Jugendlichen nach Spannung, Abenteuer, Auseinandersetzung, psychischer und physischer Belastung ausgegangen.


Wir bieten vorwiegend handwerkliche Gruppenarbeiten an.

Zum Beispiel:

Bau und Instandsetzung von Fahrrädern, Werkstattkurse, Möbelaufbereitung, Sport, Arbeiten im Garten und im Freien und vieles mehr. Weitere Aktivitäten dienen der Gemeinnützigkeit. Hier seien die Möbelaufbereitung und deren Weitergabe an Hilfsbedürftige genannt. 

Vereinfacht kann man sagen:

Mit Hilfe des handlungs- und erlebnisorientierten Ansatzes suchen wir, bei auftretenden "Hindernissen",    gemeinsam nach konstruktiven Lösungsmöglichkeiten.

Sozialpädagogische betreute gemeinnützige Arbeitsleistung

Dieses fortlaufende Gruppenangebot hat die Möglichkeit zum Quereinstieg. Junge Menschen mit gerichtlich auferlegten Arbeitsweisungen können diese, von einem Sozialpädagogen/-arbeiter betreut, bei uns ableisten. Die zentrale Methode ist die handlungsorientierte Gruppenarbeit, die sich an den Anforderungen der Arbeitswelt orientiert. Die Ausgestaltung der Tätigkeiten richtet sich nach der Gruppensituation und bezieht sich auf die aktuellen Fähigkeiten und Stärken, Interessen und Lebenslagen der Teilnehmer*innen.

sozialpädagogische Einzelbetreuung

Sozialpädagogische Einzelbetreuung bieten wir für junge Menschen an, die im Rahmen einer Betreuungsweisung durch das Jugendamt oder das Amtsgericht direkt zugewiesen worden sind.

Sie wird als Ergänzung und Unterstützung von sozialer Gruppenarbeit / sozialem Trainingskurs angeboten, um gezielt die spezifischen Lebensherausforderungen des jungen Menschen anzugehen, Ressourcen auszubauen und das soziale Umfeld in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen.


Im Rahmen sozialpädagogischer Einzelgespräche werden die individuellen Herausforderungen, sowie Ressourcen der jungen Straffälligen analysiert und gespiegelt. Anschließend werden gemeinsam Lösungsstrategienen entwickelt und umgesetzt.


Oft frequentierte Themen:


Sicherstellung der grundlegenden Lebensbedürfnisse (Hilfe bei Unterstützungszahlungen, Wohnungssuche, Umgang mit Behörden usw.)

Erkennen von Suchtproblematiken und eventuelle Weiterleitung an Beratungsstellen

Schuldenregulierung

Gespräche mit Bezugspersonen (Eltern, Freunde, Lehrer usw.)

Ablösung von gewaltbereiten, kriminellen Jugendgruppen sowie in diesem Kontext, Erwerb gewaltfreier Konfliktlösungsmöglichkeiten

Stärkung/Erlernen von Sozialkompetenz

Verkehrspädagogische Seminare

Zielgruppe


Das Seminar ist für junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21, die verkehrsrechtlich straffällig geworden sind.


Die jungen Menschen müssen erreichbar sein. Sie müssen dazu in der Lage sein, das eigene Handeln und sich selbst kritisch zu betrachten.   


Die jungen Menschen müssen durch die Jugendhilfe im Strafverfahren oder das Amtsgericht zugewiesen worden sein.



Ablauf


Der Verein Jugendhilfe Wesermarsch lädt die Teilnehmer*innen in das Betreuungszentrum Nordenham ein. Die Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, pünktlich zum Unterrichtsbeginn da zu sein.

Es ist möglich ab Brake in einem Bus der Jugendhilfe Wesermarsch e.V. mitzufahren.

Ein Kurs findet i.d.R. mit 5-8 Teilnehmer*innen statt.

Das Seminar ist in drei Unterrichtsblöcke aufgeteilt. Jeder Block dauert ca. 2,5 - 3 Stunden.

Ein erfahrener Fahrlehrer, ein Polizeihauptkommissar und zwei Sozialpädagogen passen die Themenschwerpunkte der einzelnen Blöcke individuell auf die jeweilige Zielgruppe an.



Ziel


Ziel ist es, die jungen Menschen, durch die Elemente Aufklärung & Beschulung, Rückfallpräventiv zu erreichen.


Das bedeutet:

Die Teilnehmer*innen sollen sich mit ihren jeweiligen Straftaten auseinandersetzen, versuchen, sie aus Sicht anderer Verkehrsteilnehmer zu betrachten und in der Gruppe beurteilen.


Die Teilnehmer*innen werden für ein rücksichtsvolles Verhalten und verantwortungsbewusstes Handeln sensibilisiert und sollen Erlerntes künftig eigenverantwortlich im Straßenverkehr umsetzen.

Täter-Opfer-Ausgleich


Die Grundidee


des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den Beteiligten zu bearbeiten. Täter*innen und Geschädigte bekommen hier die Gelegenheit, den Konflikt zu klären und den verursachten Schaden auszugleichen.


Voraussetzungen


Die Teilnahme ist freiwillig. Täter*innen und Opfer müssen dem Ausgleichsversuch zustimmen.


Der/die Täter*innen ist bereit, sich mit der Tat und den Opfern auseinander zu setzen und Verantwortung für den entstandenen Schaden zu übernehmen.


Die Geschädigten müssen natürliche Personen sein, keine Institution.


Ablauf



Ein TOA kann durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe oder durch die Betroffenen selbst, gegebenenfalls nach Beratung mit einem Rechtsanwalt angeregt werden.


Ein neutraler Vermittler der Konfliktschlichtungsstelle Jugendhilfe Wesermarsch e.V. spricht mit jedem Beteiligten im Rahmen eines Einzelgesprächs. Nach dem jeweiligen Gespräch entscheiden die Beteiligten, ob sie einen Ausgleich versuchen wollen.

Täter und Geschädigter besprechen mit Unterstützung des Konfliktschlichters den entstandenen Konflikt und vereinbaren eine Wiedergutmachung.


Der Vermittler überprüft, ob die getroffenen Absprachen eingehalten werden.


Staatsanwaltschaft, Gericht und gegebenenfalls Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS) werden über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.



Chance


Die oder der Geschädigte

können:


Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts einbringen

Ihre verletzten Gefühle und ihre Ängste zum Ausdruck bringen,

Gegebenenfalls ohne Zivilklage Genugtuung und Schadensersatz erhalten.


Die oder der Täter(in)

können:


Hintergründe für ihr Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen

Zeigen, dass sie die Gefühle der Geschädigten ernst nehmen und für ihr Verhalten um Entschuldigung bitten

Den entstandenen Schaden nach ihren Möglichkeiten wieder gut machen

Eine Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe erreichen

Einen Zivilprozess vermeiden


Individuelle Förderpläne


Wir arbeiten mit standardisierten Förderplänen, die mit dem Niedersächsischen Landesjugendamt gemeinsam erarbeitet wurden.


Bei Betreuungsweisungen werden in den Förderplänen, gemeinsam mit dem zu betreuenden jungen Menschen, Zielvereinbarungen mit entsprechenden Arbeitsschritten vereinbart, die im Verlauf des Betreuungszeitraums regelmäßig überprüft werden. Die Förderpläne werden mit der Jugendhilfe in Strafverfahren (JiS) regelmäßig besprochen.


Die Zielvereinbarungen werden den Lebenswelten der Jugendlichen angepasst.

Die Arbeit mit "sich fortschreibenden Förderplänen" ermöglicht es, mit den Jugendlichen besonders zielgerecht zu arbeiten und dient zudem als Qualitätssicherung.


Besondere Zielgruppen

Bei Bedarf z.B. werden z.B. über Honorarkräfte zielgruppenorientierte Spezialangebote vorgehalten. (In der Vergangenheit Angebote für Aussiedler, gewaltbereite Jugendliche, Mädchenarbeit). Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS) arbeitet die Jugendhilfe Wesermarsch e.V. stets aktuell und bedarfsgerecht für seine Zielgruppen.


Gewaltberatung

Aktuell geht besucht ein Mitarbeiter des Vereins eine Weiterbildung nach dem Phaemomodel von Joachim Lempert. Bis mitte 2023 planen wir unsere Gewaltberatung nach diesem Model zu konzepieren

Nachbetreuung


In den Betreuungszentren Nordenham und Brake besteht das Angebot einer Nachbetreuung auf freiwilliger Ebene.